Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR)

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten für Finanzmarktteilnehmer

 

Veröffentlichung gemäß EU-Offenlegungsverordnung:

Die Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung) verpflichtet Finanzmarktteilnehmer zur Offenlegung von Strategien und Vorkehrungen zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken auf Unternehmensebene und auf Ebene der angebotenen Finanzprodukte. Die Normadressaten der Offenlegungsverordnung innerhalb der LHI-Gruppe sind die LHI Kapitalverwaltungsgesellschaft GmbH (Finanzmarktteilnehmer, nachfolgend „KVG“ genannt) und die LHI Capital Management (Finanzberater, nachfolgend „CapMan“ genannt). Sie kommen hiermit den Anforderungen der Offenlegungsverordnung nach.

 

Art. 3 EU-Offenlegungsverordnung – Strategie im Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Nachhaltigkeit ist für die KVG und die CapMan ein unternehmenstragendes Konzept. Unternehmen sind dann langfristig erfolgreich, wenn sie mit Blick auf lange Zeiträume geführt werden. Die LHI Gruppe berücksichtigt bei jeder Entscheidung deren langfristige Folgen. Dazu gehören bei KVG und CapMan auch sämtliche Investitionsentscheidungen für deren Finanzprodukte. Die beiden Unternehmen beschäftigen sich bereits im Transaktions- und Vertriebsprozess mit Nachhaltigkeitsrisiken und haben verbindliche Ausschlusskriterien entwickelt. Sie orientieren sich sowohl intern in ihren Geschäftsabläufen als auch extern bei der Bereitstellung von Dienstleistungen und Produkten an den Mindestausschlüssen des Verbändekonzeptes, das die Branchenverbände der Fondsgesellschaften (BVI), Banken (DK) und Zertifikatehäuser (DDV) gemeinsam entwickelt und mit der Finanzaufsicht Bafin abgestimmt haben.
Demnach sind Verträge mit Unternehmen ausgeschossen, die Umsätze generieren

·         mit Waffen oder Rüstungsgütern (mehr als 10%; geächtete Waffen 0 %)

·         aus Tabakproduktion (mehr als 5 %)

·         aus Kohle (mehr als 30 %).

Darüber hinaus schließen sie Verträge mit Unternehmen aus,

·         die Umsätze generieren aus Spielcasinos, Wettbüros oder der Erotikbranche

·         die einen ESG-Score von Creditreform schlechter als „D“ haben.

Zur Gewährleistung der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken auf allen Stufen des Investitions- und Verwaltungsprozesses haben die KVG und die CapMan eine ESG-Organisationsstruktur und geeignete Prozesse etabliert, die alle Unternehmensebenen umfassen. Die Verantwortung für die Geschäfts- und Risikostrategie, auch hinsichtlich der Nachhaltigkeitsrisiken, obliegt der jeweiligen Geschäftsleitung. Jedes konkrete Investitionsvorhaben wird im Rahmen einer Geschäftsleitungssitzung detailliert diskutiert, individuell bewertet und entschieden. Das Nachhaltigkeitsrisikoprofil der KVG und der CapMan wird folglich maßgeblich vom Management beeinflusst. Das Management wird durch das Risikomanagement fachlich zum Thema Nachhaltigkeitsrisiken unterstützt. Dies stellt die Einhaltung der mit den Nachhaltigkeitsrisiken verbundenen Vorgaben sicher.

Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) oder Unternehmensführung (Governance). Deren Eintreten kann potenziell oder faktisch erhebliche negative Auswirkungen auf die Reputation, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der KVG, der CapMan oder die durch Beratungs- oder Verwaltungsleistungen betreuten Finanzprodukte haben. Hierzu zählen physische Umweltrisiken, wie Extremwetterereignisse, verursacht durch Klimaveränderungen oder Transitionsrisiken, die in Zusammenhang mit der Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft bestehen.

Nachhaltigkeitsrisiken stellen keine eigene Risikoart dar, sondern können auf die vorhandenen Risikoarten erheblich einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Demnach werden im Rahmen der regelmäßigen Risikobewertung der Investmentprodukte die assetspezifischen Risiken, Markt-, Adressenausfall- und Liquiditätsrisiken und die operationellen und sonstigen Risiken stets unter Berücksichtigung der physischen und transitorischen Risikotreiber betrachtet. Auf Unternehmensebene der KVG kommen nur operationelle und sonstige Risiken zum Tragen. Das Monitoring von Nachhaltigkeitsrisiken ist fester Bestandteil des Risikomanagements der KVG. Dabei wird die Risikoanalyse insbesondere mit Blick auf die Nachhaltigkeitsrisiken regelmäßig überprüft, evaluiert und gegebenenfalls angepasst.

 

Art. 4 EU-Offenlegungsverordnung – Transparenz nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens

Die Wirkung des eigenen Handelns auf Nachhaltigkeitsfaktoren spielt sowohl in den Ingangsetzungsprozessen als auch bei der Bestandsverwaltung der Produkte sowie bei Desinvestitionsentscheidungen eine zentrale Rolle. Die KVG und die CapMan berücksichtigen die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Dies erfolgt sowohl bei der Konzeption und Verwaltung von Finanzprodukten (KVG) als auch bei Wertpapierdienstleistungen (CapMan), letzteres im Rahmen der Angemessenheits- bzw. Geeignetheitsprüfung anlässlich der Anlagevermittlung bzw. Anlageberatung. Nachhaltigkeitsfaktoren sind Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Um nachteilige Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren auf Unternehmensebene zu vermeiden, hat sich die LHI-Unternehmensgruppe, der die KVG und die CapMan angehören, in ihrem Ethik-Kodex folgenden Grundsätzen der Nachhaltigkeit verpflichtet:

1       Unternehmerische Verantwortung

Nachhaltigkeit ist für uns sowohl Selbstverständnis als auch ein unternehmenstragendes Konzept, zum Nutzen aller Stakeholder der LHI sowie künftiger Generationen. Wir operieren im Einklang mit den wesentlichen und anerkannten branchenspezifischen, nationalen und internationalen Standards zur Nachhaltigkeit und erfüllen die für uns geltenden regulatorischen Anforderungen zur Offenlegung.

Die Geschäftsführung und alle Mitarbeitenden werden aktiv in geeignete organisatorische Strukturen eingebunden, um eine zentrale, transparente und unternehmensweite Steuerung der Umsetzung und Kontrolle aller Aktivitäten unter Nachhaltigkeits-Gesichtspunkten sicherzustellen. Freiwilliges gesellschaftliches und soziales Engagement wird jederzeit angemessen unterstützt.

2       Ökologische Verantwortung

Wir setzen uns dafür ein, dass die durch unseren Geschäftsbetrieb verursachten CO2-Emmissionen dem Dekarbonisierungspfad der EU entsprechen und somit als „Paris Aligned“ gelten können. Nicht vermeidbare CO2-Emmissionen werden durch den Erwerb von Klimaschutzzertifikaten mehr als ausgeglichen.

Zur Reduzierung unseres Energieverbrauchs und unseres CO2-Fußabdrucks verbessern wir den energetischen Standard unseres Geschäftsgebäudes stetig, wir verwenden Ökostrom oder erzeugen diesen mittels Photovoltaikanlagen selbst, wir fördern Elektromobilität mit der Installation von E-Ladesäulen und mit elektrisch betriebenen Dienstwagen sowie die Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel und mobiles Arbeiten. Unsere Außenanlagen werden nach ökologischen Maßstäben gepflegt und beheimaten mehrere Bienenvölker.

Ökologische Standards gelten auch bei der Auswahl von Auftragnehmern und Geschäftspartnern sowie für den Einkauf von Arbeits- und Lebensmitteln.

3       Gesellschaftliche und soziale Verantwortung

Wir beachten das Diskriminierungsverbot und die Einhaltung der Menschenrechte. Als Arbeitgeber fördern wir Diversität und Chancengleichheit, wir sorgen für eine leistungsgerechte Vergütung und wir gewährleisten Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.

Wir sind uns unserer gesellschaftlichen und sozialen Verantwortung bewusst. Wir verhalten uns in einer Art und Weise, die der Verantwortung unseres Unternehmens in der Gesellschaft gerecht wird. Wir engagieren uns gesellschaftlich und sozial, z.B. mittels Spenden an karitative oder soziale Einrichtungen oder Mitgliedschaften mit Fördercharakter.

Zur Gewährleistung ihrer Nachhaltigkeitsstandards und zur Wahrung der Sorgfaltspflicht auf allen Stufen des Investitions- und Verwaltungsprozesses haben die KVG und die CapMan eine ESG-Organisationsstruktur und geeignete Prozesse etabliert, die alle Unternehmensebenen umfassen. Die Verantwortung obliegt der Geschäftsleitung und wurde in der Position des Chief Sustainability Officers (CSO) verankert. Aus KVG und CapMan wurde ein/e Beauftragte/r mit übergeordneter Fachverantwortung für ESG versehen. Der/Die ESG-Beauftragte nimmt an allen Gremien mit Nachhaltigkeitsbezug teil und hat eine Koordinations- und Multiplikatorfunktion, insbesondere zu den von ESG-Themen betroffenen operativen Einheiten, in denen jeweils ein/e verantwortliche/r Mitarbeiter/in an den die Fachabteilung betreffenden ESG-Gremien teilnimmt und für den Wissenstransfer im Fachbereich zuständig ist.

Die Aktivitäten der KVG und der CapMan stehen im Einklang mit den 17 Nachhaltigkeitszielen des UN Global Compact. Die KVG ist Unterzeichnerin der von den Vereinten Nationen unterstützten Investoreninitiative „Principles for Responsible Investment“ (UN PRI). Damit gilt für den nachhaltigen Investmentansatz die Verpflichtung zur Berücksichtigung dieser Prinzipien in der Anlagepolitik.

Die KVG und die CapMan tätigen keine Eigeninvestments. Die genannten ESG-Standards gelten für das Investitionsangebot an Dritte. Ein konkretes Investitionsvorhaben, das im Rahmen einer Geschäftsleitungssitzung detailliert diskutiert, individuell bewertet und entschieden werden soll, unterliegt im ersten Prüfschritt dem Konformitätsabgleich mit dem allgemeinen Ausschlusskriterienkatalog und ggfs. weiterer individuell vereinbarter Ausschlüsse auf Einzelinvestmentebene. In der weiteren Prüfphase kommt je nach Assetklasse die jeweilige ESG-Checkliste und nachfolgend ein Scoringsystem zur Überprüfung und Bewertung der Nachhaltigkeit und der nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen im Sinne der Offenlegungs-VO und der Taxonomiekonformität zum Einsatz.

Für Immobilien wurde zu diesem Zweck das LHI ESG-Scoresystem entwickelt, welches perspektivisch durch das Scoringmodell des „ESG Circle of Real Estate“ (ECORE) ersetzt werden wird (höhere Standards bei einzelnen Produkten sind zudem möglich). Im Rahmen der jährlichen Budgetplanung wird der LHI ESG-Score jeweils validiert und hinsichtlich potenzieller Maßnahmen, welche den LHI ESG-Score steigern können, geprüft. Diese Maßnahmen werden im laufenden Betrieb berücksichtigt und umgesetzt. Somit wird eine kontinuierliche und strukturierte Verbesserung des LHI-ESG Scores je Objekt sichergestellt.

Die Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren gemäß Del.VO (EU) 2022/1288 ("RTS") zur EU-Offenlegungsverordnung der KVG ist auf der Internetseite erstmals für die Berichtsperiode 2022 als pdf abrufbar. Folgende obligatorische und optionale Indikatoren zur Feststellung und Gewichtung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen („PAI“ = Principle Adverse Impact – Kriterien) sind für die KVG relevant:

„Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung“

Gemäß Artikel 11 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 der Kommission vom 06.04.2022 (RTS zur SFDR“) erklärt die CapMan, dass sie die oben genannten wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Rahmen der Anlageberatung angemessen berücksichtigt.

Die CapMan informiert bei der Anlageberatung darüber, inwieweit die Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Auswahl von Anlageprodukten eine Rolle spielen. Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren werden erläutert. Die von der CapMan bereitgestellten Informationen (Vorvertragliche Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten, Veröffentlichung gem. Art. 24 RTS, Kundeninfo gem. § 63, Abs. 7 WpHG) beruhen auf einer sorgfältigen Analyse und Bewertung der negativen Auswirkungen, die bestimmte Anlageprodukte auf Nachhaltigkeitsfaktoren haben können. Dabei erfolgt eine Abwägung der Risiken und potenziellen negativen Auswirkungen auf Umwelt, soziale Belange und Unternehmensführung, um fundierte und transparente Entscheidungen im Interesse der Kunden zu fördern.

Art. 5 – Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

Nachhaltigkeitsrisiken werden in der Vergütungspolitik derzeit nicht explizit berücksichtigt. Der Ethik Kodex und die darin enthaltenen Grundsätze der Nachhaltigkeit sind jedoch Bestandteil der Zielvereinbarungen aller Mitarbeitenden der LHI Gruppe.

 

Veröffentlichte Versionen:

7.0       10/2024          Ergänzung zu Artikel 4: Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten
                                       nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung

6.0       06/2024          Klarstellung der Angaben zu Artikel 3 (Ausschlusskriterien) und Artikel 5

5.0       11/2023          Ergänzung zu Wertpapierdienstleistungen bei den Angaben zu Artikel 4

4.0       07/2023          Ergänzung und Aktualisierung der Angaben zu Artikel 4 und 5. Verweis auf die

                                       Veröffentlichung „Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von

                                       Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren“.

3.0       12/2022          Korrektur und Ergänzung der Angaben zu Artikel 3, 4 und 5

2.0       12/2021          Komplette Überarbeitung der Erstveröffentlichung in allen Punkten

1.0       03/2021          Erstveröffentlichung