Exxecnews zeichnet LHI Kapitalverwaltungsgesellschaft aus
Die Begründung der Jury:
Die „EU-Offenlegungsverordnung“ verlangt von Kapitalverwaltungsgesellschaften, dass sie auf ihren Internetseiten „Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken darstellen und erläutern, ob und wie sie den verbindlichen „ESG-Zielen“ (Berücksichtigung von ökologischen und sozialen Belangen und einer verantwortungsbewussten Unternehmensführung) nachkommen.
Nach Ansicht der EXXECNEWS-Jury ist es der LHI Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH sehr gut gelungen diesen Anforderungen umfassend auf ihrer Website und in ihren ESG-Reports nachzukommen.
Die Anforderungen an Publizität und Transparenz wurden vorbildlich erfüllt.

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